— Blog

Cookie-Banner nach TTDSG: Was sich 2026 geändert hat

Kaum ein Bereich des deutschen Datenschutzrechts hat sich in den letzten Jahren so dynamisch entwickelt wie die Anforderungen an Cookie-Banner. Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) hat 2021 die ePrivacy-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt – und die Rechtsprechung feilt seither kontinuierlich an den Details. 2026 zeichnen sich mehrere wichtige Entwicklungen ab.

1. Das Nudging-Verbot wird strenger ausgelegt

Bereits 2022 hatte der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Cookie-Banner keine „Nudging"-Techniken einsetzen dürfen – also keine Gestaltung, die den Nutzer zum Klicken auf „Alle akzeptieren" drängt, während „Ablehnen" versteckt oder umständlich zu erreichen ist.

2026 haben mehrere deutsche Gerichte diese Rechtsprechung konkretisiert:

2. Granularer Opt-in statt Alles-oder-Nichts

Ein reiner „Alle akzeptieren / Ablehnen"-Dialog reicht 2026 nicht mehr aus. Die Aufsichtsbehörden fordern einen granularen Opt-in nach Kategorien:

Jede Kategorie benötigt eine separate Einwilligungsmöglichkeit. Vorausgefüllte Checkboxen sind weiterhin unzulässig.

3. Nachweispflicht: Consent Management Platform wird Pflicht

Die DSGVO verlangt in Art. 7 Abs. 1, dass der Verantwortliche die Einwilligung des Nutzers nachweisen kann. 2026 legen die Aufsichtsbehörden diese Pflicht streng aus: Ein einfacher Hinweis im Cookie-Banner reicht nicht mehr aus. Sie benötigen ein Consent Management System (CMP), das:

4. Was bedeutet das für Ihre Website?

Wenn Sie ein Cookie-Banner auf Ihrer Website betreiben, sollten Sie 2026 diese Punkte prüfen:

Nutzen Sie den kostenlosen ComplianceCheck, um Ihre Website auf Cookie-Compliance zu prüfen. Der Check zeigt Ihnen genau, welche Punkte bei Ihrem Website-Typ erforderlich sind.

Weitere Artikel: DSGVO-Bußgelder 2026 · Welche Rechtstexte braucht meine Website?