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Impressumspflicht für KI-generierte Inhalte: Neue Rechtsprechung

Künstliche Intelligenz verändert die Art, wie wir Inhalte erstellen – und wirft gleichzeitig neue Rechtsfragen auf. Wer haftet für KI-generierte Texte auf der eigenen Website? Müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden? Und was bedeutet das für Ihr Impressum? Wir geben einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung 2026.

1. Die Grundregel: Der Betreiber haftet immer

Unabhängig davon, ob ein Inhalt von einem Menschen oder einer KI erstellt wurde: Als Website-Betreiber tragen Sie die volle Verantwortung für alle Inhalte, die auf Ihrer Website veröffentlicht werden. Das gilt sowohl für die inhaltliche Richtigkeit als auch für die rechtliche Compliance. Ein „Das hat die KI geschrieben" ist keine Haftungsausrede – weder zivilrechtlich noch wettbewerbsrechtlich.

2. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Das LG Köln hat 2025 in einem richtungsweisenden Urteil entschieden: KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn die fehlende Kennzeichnung geeignet ist, den Leser über die Urheberschaft zu täuschen. Besonders relevant:

3. Auswirkungen auf das Impressum

Das Impressum selbst (§5 TMG) bleibt von der KI-Entwicklung weitgehend unberührt. Es muss nach wie vor den verantwortlichen Menschen nennen – also den Betreiber der Website, nicht die verwendete KI-Software. Ein Eintrag wie „Betreiber: ChatGPT 4.0" wäre rechtlich unwirksam.

Was sich jedoch ändert: In der Datenschutzerklärung sollten Sie angeben, ob und welche KI-Dienste Sie zur Inhaltserstellung nutzen, insbesondere wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. bei KI-gestütztem Kundenservice).

4. Praxistipps für Website-Betreiber

Nutzen Sie den kostenlosen ComplianceCheck, um zu prüfen, ob Ihre Website alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – inklusive Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.

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