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Impressumspflicht für KI-generierte Inhalte: Neue Rechtsprechung
Künstliche Intelligenz verändert die Art, wie wir Inhalte erstellen – und wirft gleichzeitig neue Rechtsfragen auf. Wer haftet für KI-generierte Texte auf der eigenen Website? Müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden? Und was bedeutet das für Ihr Impressum? Wir geben einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung 2026.
1. Die Grundregel: Der Betreiber haftet immer
Unabhängig davon, ob ein Inhalt von einem Menschen oder einer KI erstellt wurde: Als Website-Betreiber tragen Sie die volle Verantwortung für alle Inhalte, die auf Ihrer Website veröffentlicht werden. Das gilt sowohl für die inhaltliche Richtigkeit als auch für die rechtliche Compliance. Ein „Das hat die KI geschrieben" ist keine Haftungsausrede – weder zivilrechtlich noch wettbewerbsrechtlich.
2. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Das LG Köln hat 2025 in einem richtungsweisenden Urteil entschieden: KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn die fehlende Kennzeichnung geeignet ist, den Leser über die Urheberschaft zu täuschen. Besonders relevant:
- Redaktionelle Inhalte: Wenn ein ganzes Kapitel oder ein Artikel von einer KI verfasst wurde, sollte dies transparent gemacht werden (z. B. „Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt")
- Produktbeschreibungen: KI-generierte Produkttexte im E-Commerce müssen nicht zwingend gekennzeichnet werden, sofern die Beschreibung korrekt und nicht irreführend ist
- KI-Bilder: Generierte Bilder sollten als „KI-generiert" gekennzeichnet werden, insbesondere bei fotorealistischen Darstellungen
3. Auswirkungen auf das Impressum
Das Impressum selbst (§5 TMG) bleibt von der KI-Entwicklung weitgehend unberührt. Es muss nach wie vor den verantwortlichen Menschen nennen – also den Betreiber der Website, nicht die verwendete KI-Software. Ein Eintrag wie „Betreiber: ChatGPT 4.0" wäre rechtlich unwirksam.
Was sich jedoch ändert: In der Datenschutzerklärung sollten Sie angeben, ob und welche KI-Dienste Sie zur Inhaltserstellung nutzen, insbesondere wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. bei KI-gestütztem Kundenservice).
4. Praxistipps für Website-Betreiber
- KI-Inhalte prüfen: Kontrollieren Sie alle KI-generierten Texte vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Kennzeichnung einbauen: Ergänzen Sie einen dezenten, aber klaren Hinweis bei KI-generierten Inhalten
- Impressum aktuell halten: Das Impressum muss den natürlichen Betreiber nennen – unabhängig von KI-Nutzung
- Datenschutzerklärung anpassen: Informieren Sie über den Einsatz von KI-Tools in Ihrer Datenschutzerklärung, falls diese personenbezogene Daten verarbeiten
Nutzen Sie den kostenlosen ComplianceCheck, um zu prüfen, ob Ihre Website alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – inklusive Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.
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