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Cookie-Banner nach TTDSG: Braucht jede Website einen?

Alle wichtigen Fragen zur Cookie-Pflicht nach §25 TTDSG, Einwilligungsanforderungen und DSGVO-konformer Umsetzung.

Braucht jede Website einen Cookie-Banner?

Nein, nicht jede Website braucht einen Cookie-Banner. Wenn Sie ausschließlich essenzielle Cookies (technisch notwendig) ohne Einwilligung einsetzen, ist kein Banner erforderlich. Sobald jedoch nicht-essenzielle Cookies (Analytics, Marketing, Tracking) gesetzt werden, ist nach §25 TTDSG eine aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich – und damit ein Cookie-Banner. Die Einwilligung muss vor dem Setzen der Cookies erfolgen (Opt-in).

Was ist der Unterschied zwischen essenziellen, funktionalen und Marketing-Cookies?

Die Kategorisierung ist entscheidend für die Einwilligungspflicht:

In der Praxis unterscheidet man meist zwei Hauptkategorien: „Essenziell" (immer aktiv) und „Optional" (mit Einwilligung), wobei Analytics und Marketing getrennt werden sollten.

Welche Anforderungen stellt das TTDSG an die Einwilligung?

Nach §25 TTDSG muss die Einwilligung für nicht-essenzielle Cookies folgenden Anforderungen genügen:

Ein reiner Hinweis „Mit Weiternutzung stimmen Sie zu" (implizite Einwilligung) reicht nicht aus.

Wie sollte ein DSGVO-konformer Cookie-Banner aussehen?

Ein DSGVO-konformer Cookie-Banner sollte folgende Kriterien erfüllen:

Was passiert, wenn ich keinen Cookie-Banner habe?

Ohne Cookie-Banner riskieren Sie:

Seit Inkrafttreten des TTDSG im Dezember 2021 hat die Durchsetzung deutlich zugenommen. Die Kosten für eine Abmahnung liegen schnell im vierstelligen Bereich, hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten.

Gilt die Cookie-Pflicht auch für eingebettete Inhalte (YouTube, Maps)?

Ja, auch eingebettete Inhalte von Drittanbietern (YouTube-Videos, Google Maps, Social-Media-Posts) setzen meist Cookies oder greifen auf das Endgerät zu. Nach §25 TTDSG benötigen Sie auch dafür die Einwilligung des Nutzers, sofern diese Dienste nicht im erweiterten Datenschutzmodus eingebunden sind. Eine datenschutzfreundliche Lösung ist die Zwei-Klick-Lösung (Zustimmung vor Laden des externen Inhalts) oder der Verzicht auf externe Einbettungen.

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Weitere Ratgeber: Impressumspflicht nach §5 TMG Datenschutz-Pflicht nach DSGVO

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