Impressumspflicht nach §5 TMG
Wer braucht ein Impressum? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Impressumspflicht für Websites.
Wer braucht ein Impressum auf seiner Website?
Jeder, der eine geschäftsmäßige Website betreibt, braucht ein Impressum. Das gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende, GmbHs, UGs, Einzelunternehmer und alle, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Auch private Blogs können impressumspflichtig sein, wenn sie Einnahmen generieren (z. B. Affiliate-Links, Werbung oder Sponsoring).
Welche Angaben müssen ins Impressum nach §5 TMG?
Das Impressum muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Name und vollständige Anschrift des Betreibers
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme
- Bei Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- Handelsregister- bzw. Vereinsregister-Nummer (falls vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei Vorhandensein
- Bei freien Berufen: zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer
- Ggf. die Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen
Gibt es Ausnahmen von der Impressumspflicht?
Ja, rein private, nicht geschäftsmäßige Websites ohne Einnahmen brauchen kein Impressum. Dazu zählen private Hobbyseiten, Familienblogs ohne Werbung, Foren ohne kommerziellen Hintergrund und Testseiten. Sobald jedoch Einnahmen erzielt werden (Werbung, Affiliate, gesponserte Inhalte) oder Waren/Dienstleistungen beworben werden, besteht Impressumspflicht.
Welche Strafen drohen bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§16 Abs. 3 TMG). Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, die teure Rechtsstreits nach sich ziehen können. Auch kann die fehlende Angabe der USt-IdNr. oder Handelsregisternummer zu Problemen führen.
Muss das Impressum auf jeder Seite der Website stehen?
Nein, das Impressum muss nicht auf jeder Seite stehen, aber es muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Üblich ist ein eigener Link im Header oder Footer, der von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Der Link sollte eindeutig mit „Impressum" bezeichnet sein.
Brauchen Social-Media-Profile auch ein Impressum?
Ja, auch geschäftsmäßige Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X/Twitter) benötigen ein Impressum. Nach dem Telemediengesetz (TMG) müssen die Pflichtangaben auf dem Profil leicht erkennbar und direkt erreichbar sein. Viele Plattformen bieten dafür ein eigenes Impressum-Feld in den Profileinstellungen an.
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