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Kündigungsfristen in Deutschland: Der vollständige Überblick

Ob Mietvertrag, Arbeitsverhältnis, Versicherung oder Handyvertrag – jede Vertragsart in Deutschland hat ihre eigenen Kündigungsfristen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die wichtigsten Fristen und Besonderheiten.

Kündigungsfristen im Überblick

Vertragsart Kündigungsfrist Besonderheiten
Mietvertrag (Mieter) 3 Monate Zum Monatsende; schriftlich erforderlich
Mietvertrag (Vermieter) 3–9 Monate Gestaffelt nach Mietdauer; berechtigtes Interesse nötig
Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer) 4 Wochen Zum 15. oder Monatsende; Tarifverträge können abweichen
Arbeitsvertrag (Arbeitgeber) 4 Wochen – 7 Monate Gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB)
Versicherung 3 Monate Zum Ende des Versicherungsjahres; Erstlaufzeit 1–3 Jahre
Handyvertrag 3 Monate Nach Mindestlaufzeit (meist 24 Monate); ab 2026 max. 1 Jahr Laufzeit
Internetvertrag 3 Monate Wie Handyvertrag; max. 1 Jahr Laufzeit bei Neuwerträgen
Fitnessstudio 3 Monate Zum Vertragsende; oft 12–24 Monate Mindestlaufzeit
Strom/Gas 2 Wochen – 1 Monat Nach 12 Monaten Laufzeit; jederzeit mit 2 Wochen Frist bei Sonderkündigungsrecht
Abonnement individuell Nach Ablauf der Mindestlaufzeit; jederzeit kündbar, wenn keine feste Laufzeit

Wichtige Änderungen 2026

Zum 1. Juni 2026 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vollständig in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen:

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmer gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen gestaffelt:

In Tarifverträgen können abweichende Regelungen gelten. Die Probezeit beträgt maximal 6 Monate – in dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Sonderkündigungsrecht: Wann die Frist nicht gilt

In bestimmten Fällen können Sie auch ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist kündigen:

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