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Kündigungsfristen Sonderkündigungsrecht Mietvertrag kündigen

Kündigungsfristen im Überblick

Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist entscheidend, damit eine Kündigung rechtlich wirksam ist. Die Fristen variieren je nach Vertragsart und sind oft gesetzlich festgelegt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kündigungsfristen für die gängigsten Vertragsarten.

Vertragsart Kündigungsfrist Gesetzliche Grundlage Besonderheiten
Mietvertrag 3 Monate § 573c BGB Für Mieter. Vermieter: gestaffelt bis 9 Monate bei langer Mietdauer
Arbeitsvertrag 4 Wochen zum 15. oder Monatsende § 622 BGB Für Arbeitnehmer. Arbeitgeber: gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit
Versicherung 3 Monate § 8 VVG Ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit
Handyvertrag 1 Monat § 57 TKG Seit Juni 2022 auf max. 1 Monat begrenzt
Internetvertrag 1 Monat § 57 TKG Wie Handyvertrag, max. 1 Monat Kündigungsfrist
Strom / Gas 1 Monat §§ 41, 42 EnWG Kündigung jederzeit mit 1 Monat Frist möglich
Fitnessstudio 3 Monate Vertrag / BGB Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
Abonnement / Zeitung 1 Monat § 57 TKG (ggf.) Je nach Vertrag; oft 1 Monat oder 3 Monate
Darlehen / Kredit 3 Monate § 489 BGB Nach 10 Jahren oder bei gebundenen Sollzinsen jederzeit
Wichtig: Die angegebenen Fristen gelten für die ordentliche Kündigung. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Preiserhöhung, Umzug in bestimmten Fällen) kann ein Sonderkündigungsrecht mit kürzerer Frist bestehen.

Mietvertrag – Kündigungsfrist

Für Mieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 573c BGB einheitlich 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, um zum übernächsten Monatsende wirksam zu werden.

Staffelung für Vermieter

Vermieter müssen je nach Mietdauer gestaffelte Fristen einhalten:

Ausnahme: Bei Eigenbedarf oder schuldhaftem Verhalten des Mieters kann der Vermieter die ordentliche Kündigung mit den genannten Fristen aussprechen.

Arbeitsvertrag – Kündigungsfrist

Für Arbeitnehmer gilt gemäß § 622 BGB eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet: Kündigen Sie an einem beliebigen Tag, endet das Arbeitsverhältnis entweder am 15. des übernächsten Monats oder am letzten Tag des übernächsten Monats – je nachdem, welcher Termin zuerst eintritt.

Verlängerte Fristen für Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber gelten gestaffelte Fristen nach Betriebszugehörigkeit:

Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Versicherung – Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für Versicherungen beträgt grundsätzlich 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit (§ 8 VVG). Die Erstlaufzeit beträgt meist 12 Monate. Wichtig: Nach einem Schadensfall (z. B. Kfz-Haftpflicht) besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit nur 1 Monat Frist.

Bei Prämienerhöhungen ohne Leistungsverbesserung haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht – mehr dazu hier.

Handy- & Internetverträge – Kündigungsfrist

Seit der TKG-Novelle im Juni 2022 gilt: Die maximale Kündigungsfrist für Handy- und Internetverträge beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit (§ 57 TKG). Auch die automatische Vertragsverlängerung ist auf maximal 1 Monat begrenzt. Die Mindestlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie monatlich mit 1 Monat Frist kündigen.

Fitnessstudio – Kündigungsfrist

Fitnessstudio-Verträge unterliegen keiner speziellen gesetzlichen Regelung. Meist gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt häufig 12 oder 24 Monate.

Bei Preiserhöhungen oder Umzug in eine Stadt ohne Filiale des Studios kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Abos & Mitgliedschaften

Bei Zeitungsabos, Streaming-Diensten oder anderen Mitgliedschaften variieren die Fristen stark. Gesetzlich gilt: Die Kündigungsfrist darf bei Verbraucherverträgen, die regelmäßige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen betreffen, nicht länger als 3 Monate betragen. Seit März 2022 müssen einfache Kündigungsmöglichkeiten (z. B. per Button) angeboten werden.

Sonderkündigungsrecht & Fristen

Neben der ordentlichen Kündigung mit den oben genannten Fristen gibt es das Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung). Dieses ermöglicht in bestimmten Fällen eine vorzeitige Vertragsbeendigung ohne Einhaltung der regulären Fristen. Typische Gründe:

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Sonderkündigungsrecht.

Tipps zur Einhaltung der Kündigungsfrist

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