Mietvertrag richtig kündigen
Die Kündigung eines Mietvertrags ist an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Anders als bei vielen anderen Verträgen reicht eine kurze E-Mail nicht aus. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln für Mieter und Vermieter – von der Kündigungsfrist bis zum Musterschreiben.
Gesetzliche Kündigungsfrist – § 573c BGB
Frist für Mieter
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt einheitlich 3 Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Frist für Vermieter
Für Vermieter gelten gestaffelte Fristen nach Mietdauer (§ 573c Abs. 1 BGB):
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
- Mehr als 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Verkürzte Frist bei bestimmten Konstellationen
In folgenden Fällen kann eine kürzere Kündigungsfrist gelten:
- Mietvertrag auf bestimmte Zeit (Zeitmietvertrag): Ordentliche Kündigung ist während der festen Laufzeit ausgeschlossen (§ 575 BGB)
- Wohnraum auf Zeit (Möbliertes Zimmer): Verkürzte Frist von 2 Wochen möglich, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will (§ 573c Abs. 3 BGB)
- Werkwohnung: Sonderkündigungsrecht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Schriftform – § 568 BGB
Die Kündigung eines Mietvertrags bedarf zwingend der Schriftform (§ 568 BGB). Das bedeutet:
- Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein
- E-Mail, Fax oder mündliche Kündigung sind unwirksam
- Bei mehreren Mietern müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben
- Bei einer Kündigung durch den Vermieter muss der Vertreter seine Vollmacht nachweisen können
Kündigungsgründe für Mieter
Als Mieter müssen Sie keinen Grund für die Kündigung angeben. Die ordentliche Kündigung ist grundlos möglich – ein Grund kann aber in der Begründung hilfreich sein, z. B. bei einem Umzug.
Typische Kündigungsgründe aus Mietersicht:
- Umzug in eine andere Stadt oder Wohnung
- Vergrößerung / Verkleinerung der Wohnfläche (z. B. durch Nachwuchs oder Auszug der Kinder)
- Eigentumswohnung gekauft oder neue Partnerschaft
- Berufliche Veränderung mit Standortwechsel
- Studium / Auszeit (z. B. Auslandssemester)
Kündigungsgründe für Vermieter
Vermieter können eine ordentliche Kündigung nur aussprechen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (§ 573 BGB):
Eigenbedarf
Der häufigste Kündigungsgrund von Vermietern. Der Vermieter benötigt die Wohnung für:
- Sich selbst
- Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister)
- Haushaltsangehörige (z. B. Pflegekraft)
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs muss ausführlich begründet werden: Welche Person soll einziehen, in welchem Verwandtschaftsverhältnis steht sie zum Vermieter, warum wird die Wohnung konkret benötigt? Fehlt die Begründung oder ist sie vorgeschoben (vorgetäuschter Eigenbedarf), ist die Kündigung unwirksam und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Weitere berechtigte Interessen des Vermieters
- Vertragsverletzung durch den Mieter (z. B. Zahlungsverzug, unerlaubte Untervermietung, Störung des Hausfriedens)
- Wirtschaftliche Verwertung (z. B. Umwandlung in Eigentumswohnungen, Abriss und Neubau)
Musterschreiben: Kündigung Mietvertrag (Mieter)
Das folgende Musterschreiben können Sie als Vorlage für Ihre Kündigung verwenden. Achten Sie auf die vollständige Schriftform und Ihre Unterschrift.
[Ihr Name] [Ihre Straße, Hausnummer] [PLZ Ort] [Vermieter-Name] [Straße, Hausnummer] [PLZ Ort] [Datum] Kündigung des Mietvertrags Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Mietvertrag über die Wohnung in [Adresse der Wohnung] fristgerecht zum [Datum]. Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten wird eingehalten. Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt schriftlich. Ich bin bereit, einen gemeinsamen Übergabetermin für die Wohnung abzustimmen und bitte um Kontaktaufnahme. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name]
Besonderheiten bei der Mietvertragskündigung
Kündigung bei mehreren Mietern
Leben mehrere Personen im Mietverhältnis (z. B. WG, Ehepartner), müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben. Zieht nur ein Mieter aus, muss der verbleibende Mieter nicht zustimmen – die Kündigung ist dann unwirksam. Lösung: Ein Mieter kann nur seinen Anteil am Mietverhältnis kündigen, wenn der Vermieter zustimmt (Entlassung aus dem Mietvertrag).
Kündigung nach Tod des Mieters
Stirbt ein Mieter, können die Erben den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen (§ 564 BGB). Das Sonderkündigungsrecht erlaubt eine außerordentliche Kündigung mit nur 1 Monat Frist, wenn der Tod des Mieters eintritt.
Kündigung während der Schwangerschaft / Elternzeit
Schwangere und Mütter in der Elternzeit genießen einen besonderen Kündigungsschutz – allerdings nur gegenüber der Kündigung durch den Vermieter, nicht den eigenen Kündigungswünschen.
Kündigung bei Umzug in eine andere Stadt
Der Umzug selbst ist für Mieter wie erwähnt kein Sonderkündigungsgrund. Es gilt die reguläre 3-Monats-Frist. Planen Sie daher rechtzeitig und suchen Sie frühzeitig eine Nachmieterin, wenn der Vermieter dies anbietet.
Mieter & Vermieter – Unterschiede auf einen Blick
| Aspekt | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | 3 Monate (einheitlich) | 3–9 Monate (gestaffelt) |
| Grund erforderlich | Nein, grundlos möglich | Ja, berechtigtes Interesse nötig |
| Schriftform | Zwingend erforderlich | Zwingend erforderlich |
| Häufigster Grund | Umzug oder Eigenbedarf des Vermieters | Eigenbedarf |
| Sonderkündigungsrecht | Nicht vorgesehen (kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug) | Nicht vorgesehen, außer bei Vertragsverletzung |
Fazit & nächste Schritte
Die Kündigung eines Mietvertrags ist rechtlich klar geregelt: Schriftform, 3 Monate Frist, keine Begründung nötig. Für Vermieter gelten strengere Regeln mit gestaffelten Fristen und Begründungspflicht.
Weitere hilfreiche Seiten:
- Kündigungsfristen im Überblick – Alle Fristen für verschiedene Vertragsarten
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