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Kündigungsfristen Sonderkündigungsrecht Mietvertrag kündigen

Sonderkündigungsrecht – Übersicht

Das Sonderkündigungsrecht (auch: außerordentliche Kündigung) erlaubt es, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, ohne an die reguläre Kündigungsfrist oder Mindestlaufzeit gebunden zu sein. Es greift, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt. Anders als die fristlose Kündigung, die bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen sofort wirkt, muss beim Sonderkündigungsrecht meist eine kurze Frist (1 bis 3 Monate) eingehalten werden.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Preiserhöhung

Der häufigste Grund für ein Sonderkündigungsrecht ist eine Preiserhöhung durch den Anbieter. Dies betrifft vor allem:

Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Sie bei der Ankündigung einer Preiserhöhung über Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Fehlt dieser Hinweis, ist die Preiserhöhung unter Umständen unwirksam.

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung erlischt, wenn Sie die erhöhte Zahlung vorbehaltlos leisten. Kündigen Sie daher vor der ersten Zahlung zum neuen Preis.

Umzug

Ein Umzug berechtigt zum Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die vertragliche Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann:

Kein Sonderkündigungsrecht besteht beim Umzug in der Regel für Versicherungen (diese sind meist ortsunabhängig) und für Mietverträge (hier gilt die gesetzliche 3-Monats-Frist, der Umzug an sich ist kein Kündigungsgrund gegenüber dem Vermieter).

Tod des Vertragspartners

Der Tod des Verbrauchers berechtigt in vielen Fällen zur außerordentlichen Kündigung:

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Wenn Umstände, die für den Vertragsabschluss wesentlich waren, später entfallen, kann nach § 313 BGB ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Beispiele:

Hinweis: Ob im Einzelfall ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt von den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen ab. Im Zweifel sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Wie übe ich das Sonderkündigungsrecht aus?

Schritt 1: Kündigungsgrund prüfen

Stellen Sie sicher, dass einer der oben genannten Gründe vorliegt. Halten Sie die Mitteilung des Anbieters (z. B. Preiserhöhungsschreiben) als Nachweis bereit.

Schritt 2: Schriftliche Kündigung verfassen

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

Schritt 3: Mustertext

Betreff: Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) des Vertrags Nr. [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige
den oben genannten Vertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Grund der Sonderkündigung: [z. B. Preiserhöhung zum 01.01.2026, Umzug /
Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar]

Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie den
Beendigungszeitpunkt schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name]

Schritt 4: Frist einhalten & Zugang sichern

Das Sonderkündigungsrecht muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe des Grundes ausgeübt werden (oft 4 Wochen bis 3 Monate). Versenden Sie die Kündigung per Einwurfeinschreiben, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.

Schritt 5: Kündigungsbestätigung abwarten

Fordern Sie in Ihrem Schreiben eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungszeitpunkts. Lassen Sie sich nicht auf telefonische „Angebote“ zur Vertragsänderung ein, wenn Sie den Vertrag beenden möchten.

Tipp: Nutzen Sie unseren KündigungsGenerator – dort können Sie auch Sonderkündigungen mit Angabe des Grundes erstellen. Wählen Sie einfach die passende Vertragsart und geben Sie den Grund im Feld „Kündigungsgrund“ an.

Fristen beim Sonderkündigungsrecht

Die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts variiert je nach Vertragsart:

Ausführliche Informationen zu den regulären Kündigungsfristen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu Kündigungsfristen.

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht

Kann ich bei jeder Preiserhöhung kündigen?

Grundsätzlich ja, wenn die Preiserhöhung einseitig vom Anbieter kommt und nicht vertraglich vereinbart war. Bei variablen Tarifen (z. B. Strom mit Preisgarantie) prüfen Sie die Vertragsbedingungen.

Muss ich die Kündigung begründen?

Ja, bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie den Grund angeben. Andernfalls könnte der Vertragspartner die Wirksamkeit der Kündigung bestreiten.

Kann ich auch per E-Mail kündigen?

Nur, wenn der Vertrag keine Schriftform vorschreibt. Zur Sicherheit empfehlen wir ein Einschreiben, da viele Verträge (z. B. Mietvertrag, Versicherung) die Schriftform verlangen.

Was passiert, wenn der Anbieter die Kündigung nicht bestätigt?

Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung. Bei Nichtbeachtung setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme. Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung helfen.

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