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Mietvertrag fristgerecht kündigen: Alle Fristen und Formalitäten 2026
Die Kündigung eines Mietvertrags gehört zu den häufigsten Vertragskündigungen in Deutschland. Doch die gesetzlichen Vorschriften sind streng: Formfehler oder falsche Fristen können die Kündigung unwirksam machen. Dieser Artikel gibt einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Regelungen für Mieter und Vermieter.
Kündigungsfristen für Mieter
Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese Frist ist gesetzlich in § 573c BGB festgelegt und kann nicht zum Nachteil des Mieters verkürzt werden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter und endet am letzten Tag des Monats.
Beispiel: Geht die Kündigung am 15. April beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis am 31. Juli (3 Monate ab Monatsende).
Kündigungsfristen für Vermieter
Für Vermieter gelten gestaffelte Fristen, die sich nach der Mietdauer richten:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
- 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist
- Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Kündigungsfrist
Vermieter benötigen zudem ein berechtigtes Interesse für die Kündigung, etwa Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks.
Formvorschriften: Darauf müssen Sie achten
Eine Mietvertragskündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 568 BGB). Das bedeutet:
- Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein
- E-Mail, Telefax oder mündliche Kündigung sind unwirksam
- Bei einer Kündigung durch mehrere Mieter (z. B. WG) müssen alle Mieter unterschreiben
- Die Kündigung muss dem Vermieter zugehen – Einwurf-Einschreiben ist der sicherste Weg
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Außerordentliche Kündigung (fristlos)
In bestimmten Fällen können Mieter oder Vermieter auch fristlos kündigen. Gründe für eine fristlose Kündigung sind:
- Mietzahlungsverzug: Mieter schuldet zwei Monatsmieten oder mehr
- Gesundheitsgefährdung: Die Wohnung ist unbewohnbar (Schimmel, kein Heizung)
- Störung des Hausfriedens: Wiederholter Lärm oder Belästigung
- Unberechtigte Untervermietung: Mieter vermietet ohne Erlaubnis unter
Die fristlose Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen und den konkreten Kündigungsgrund nennen. Vor einer fristlosen Kündigung ist in vielen Fällen eine Abmahnung erforderlich.
Häufige Fehler bei der Mietkündigung
- Falsche Fristberechnung: Die 3-monatige Frist wird oft falsch berechnet – sie endet immer zum Monatsende
- Fehlende Unterschrift: Eine Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift ist formunwirksam
- Nicht alle Mieter unterschrieben: Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben
- Falscher Empfänger: Die Kündigung muss an den richtigen Vermieter adressiert sein (bei Eigentümergemeinschaften: alle Eigentümer)
- Kein Zugangsnachweis: Ohne Nachweis des Zugangs kann der Vermieter den Erhalt bestreiten
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